Wir erläutern Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch die
Funktion und den Ablauf einer Prozessfinanzierung für Ihren Fall.
Die ARGEkap Rechtsanwälte arbeiten seit mehreren Jahren intensiv
und erfolgreich mit verschiedenen Prozessfinanzierern zusammen.
Prozessfinanzierung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, ohne eigenes
Kostenrisiko einen Prozess zu führen, unter Umständen wenn notwendig
über mehrere Instanzen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit der
Prozessfinanzierung haben wir gute und vertrauensvolle Kontakte zu
Prozessfinanzieren aufgebaut, von denen Sie profitieren können. Wir
wissen, dass Prozessfinanzierung eine im besonderen Maße auf
gegenseitiges Vertrauen aufgebaute Geschäftsbeziehung darstellt.
Als Gegenleistungen für die Übernahme des
Prozesskostenrisikos erhält der Prozessfinanzierer einen im voraus
vereinbarten festen prozentualen Anteil des finanziellen Gesamtvorteils, den Sie
aus dem Prozessergebnis erzielen.
Sollten Sie sich entschließen, ihre Ansprüche gerichtlich
durchzusetzen, können wir Ihnen in vielen Fällen anbieten, das
Prozesskostenrisiko durch einen externen, von uns unabhängigen Prozessfinanzierer
übernehmen zu lassen. Sie schließen in diesem Fall einen eigenen
Vertrag mit dem Prozessfinanzierer ab. Wir sind Ihnen hierbei
behilflich und wickeln soweit möglich die Korrespondenz mit dem
Prozessfinanzierer für Sie ab.
... der Weg für Sie, zu Ihrem Recht zu kommen, ohne ein eigenes Kostenrisiko einzugehen.