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Wir erläutern Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch die Funktion und den Ablauf einer Prozessfinanzierung für Ihren Fall.



























Prozessfinanzierung

Die ARGEkap Rechtsanwälte arbeiten seit mehreren Jahren intensiv und erfolgreich mit verschiedenen Prozessfinanzierern zusammen.

Prozessfinanzierung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, ohne eigenes Kostenrisiko einen Prozess zu führen, unter Umständen wenn notwendig über mehrere Instanzen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit der Prozessfinanzierung haben wir gute und vertrauensvolle Kontakte zu Prozessfinanzieren aufgebaut, von denen Sie profitieren können. Wir wissen, dass Prozessfinanzierung eine im besonderen Maße auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaute Geschäftsbeziehung darstellt.

Als Gegenleistungen für die Übernahme des Prozesskostenrisikos erhält der Prozessfinanzierer einen im voraus vereinbarten festen prozentualen Anteil des finanziellen Gesamtvorteils, den Sie aus dem Prozessergebnis erzielen.

Sollten Sie sich entschließen, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, können wir Ihnen in vielen Fällen anbieten, das Prozesskostenrisiko durch einen externen, von uns unabhängigen Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Sie schließen in diesem Fall einen eigenen Vertrag mit dem Prozessfinanzierer ab. Wir sind Ihnen hierbei behilflich und wickeln soweit möglich die Korrespondenz mit dem Prozessfinanzierer für Sie ab.

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... der Weg für Sie, zu Ihrem Recht zu kommen, ohne ein eigenes Kostenrisiko einzugehen.