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Die Kanzlei


Auf den Rechtsgebieten des Bank- und Kapitalanlagerecht vertreten wir die Interessen von Anlegern, Bankkunden und geschädigten Investoren.





































Kompetenzen

Kapitalanlagerecht, Bankrecht

Bei Kapitalanlagegeschäften prüfen wir Ihre möglichen Schadensersatz-ansprüche aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögens-verwaltung. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Regressansprüchen in diesem Zusammenhang gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen.
Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst unterschiedliche Anlageformen, insbesondere Effektengeschäfte (Wertpapiergeschäfte), Börsentermin-geschäfte, Investmentgeschäfte, Immobilienanlagen, Immobilienfonds sowie auch Gesellschaftsbeteiligungen, die von Banken, institutionellen Anbietern, Finanzdienstleistungsunternehmen und von unseriösen Vermittlerfirmen auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten werden.
Im Bankrecht beraten wir Sie außerdem in Fragen des Kredit- und Kreditsicherungsrechts.

Grauer Kapitalmarkt

Der Graue Kapitalmarkt ist geprägt durch Anlageformen, die nur wenigen oder keinen gesetzlichen Regelungen und auch keiner hoheitlichen Aufsicht unterliegen. Den Schwerpunkt bilden heute Beteiligungen im Rahmen von geschlossenen Fonds, insbesondere Immobilienfonds und Medienfonds, Beteiligungen an Publikumspersonengesellschaften und die Beteiligung als stiller Gesellschafter.

Neben seriösen Kapitalanlageangeboten werden über den Grauen Kapitalmarkt auch zahlreiche betrügerische Modelle vertrieben. Neben anderen Formen des Kapitalanlagebetrugs hat sich der Vertrieb von sogenannten stillen Beteiligungen als verbreitete Anlageform nachteiliger Kapitalanlagen etabliert, die häufig unerfahrenen Anlegern mittels eines aggressiven Telefonvertriebs angedreht werden.

Über den grauen Kapitalmarkt werden insbesondere folgende Anlageformen vertrieben:

1.  Unternehmensbeteiligungen,
2.  Atypisch stille Beteiligungen,
3.  Steuersparangebote aller Art,
4.  Immobilienbeteiligungen, insbesondere sog. "Schrottimmobilien",
5.  Bauherrenmodelle,
6.  Erwerbermodelle,
7.  Timesharing-Ferienimmobilien

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Rechtsgebiete

Die ARGEkap Rechtsanwälte sind insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

Kapitalanlagerecht
Bankrecht
Aktienrecht
Börsenrecht
Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht

Am häufigsten geht es auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes um die Prüfung, die Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen:

fehlerhafter Anlageberatung,
fehlerhafter Vermögensverwaltung,
fehlerhafter Ausführung von Weisungen durch den Kommissionär,
Ausführung von Wertpapiergeschäften ohne ausreichende Risikoaufklärung,
fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen).