Auf den Rechtsgebieten des Bank- und Kapitalanlagerecht
vertreten wir die Interessen von Anlegern, Bankkunden und geschädigten
Investoren.
Bei
Kapitalanlagegeschäften prüfen wir Ihre möglichen
Schadensersatz-ansprüche aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung
und Vermögens-verwaltung. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges
geworden, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von
Regressansprüchen in diesem Zusammenhang gegen die verantwortlichen
Personen und Unternehmen.
Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst
unterschiedliche Anlageformen, insbesondere Effektengeschäfte
(Wertpapiergeschäfte), Börsentermin-geschäfte, Investmentgeschäfte,
Immobilienanlagen, Immobilienfonds sowie auch
Gesellschaftsbeteiligungen, die von Banken, institutionellen
Anbietern, Finanzdienstleistungsunternehmen und von unseriösen
Vermittlerfirmen auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten werden.
Im
Bankrecht beraten wir Sie außerdem in Fragen des Kredit- und
Kreditsicherungsrechts.
Grauer Kapitalmarkt
Der Graue
Kapitalmarkt ist geprägt durch Anlageformen, die nur wenigen oder
keinen gesetzlichen Regelungen und auch keiner hoheitlichen Aufsicht
unterliegen. Den Schwerpunkt bilden heute Beteiligungen im Rahmen
von geschlossenen Fonds, insbesondere Immobilienfonds und
Medienfonds,
Beteiligungen an Publikumspersonengesellschaften und die Beteiligung
als stiller Gesellschafter.
Neben seriösen Kapitalanlageangeboten werden über den Grauen
Kapitalmarkt auch zahlreiche betrügerische Modelle vertrieben. Neben
anderen Formen des Kapitalanlagebetrugs hat sich der Vertrieb von
sogenannten stillen Beteiligungen als verbreitete Anlageform
nachteiliger Kapitalanlagen etabliert, die häufig unerfahrenen
Anlegern mittels eines aggressiven Telefonvertriebs angedreht
werden.
Über den grauen Kapitalmarkt
werden insbesondere folgende Anlageformen vertrieben:
1.
Unternehmensbeteiligungen,
2. Atypisch stille Beteiligungen,
3.
Steuersparangebote aller Art,
4.
Immobilienbeteiligungen, insbesondere
sog. "Schrottimmobilien",
5.
Bauherrenmodelle,
6.
Erwerbermodelle,
7.
Timesharing-Ferienimmobilien
Die ARGEkap Rechtsanwälte sind insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
Kapitalanlagerecht
Bankrecht
Aktienrecht
Börsenrecht
fehlerhafter Vermögensverwaltung,
fehlerhafter Ausführung von Weisungen durch den Kommissionär,
Ausführung von Wertpapiergeschäften ohne ausreichende
Risikoaufklärung,
fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (z.B. Ad-hoc-Meldungen,
Prospekte, Bilanzen).