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Norbert Horn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Herr Rechtsanwalt Norbert Horn wurde 1953 in Frankfurt am Main geboren.

Nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums in Frankfurt folgte das Studium der Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat in Frankfurt, Marburg und Gießen.

Seit 1980 ist er als Rechtsanwalt in Pforzheim tätig, seit 1983 selbstständig mit eigener Kanzlei.

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit lagen zunächst im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Schadensersatzrecht.

Im Verlaufe seiner Tätigkeit erfolgte eine weitere Spezialisierung in Richtung Immobilien- und Kapitalanlagerecht sowie Produkthaftungsrecht.

Weitere Schwerpunkte sind die Beratung im Bereich des Gesellschaftsrechtes, der CE-Kennzeichnung, Produkthaftung, Arbeitssicherheit, der Sanierung und der Vertragsgestaltung.

Auf den Rechtsgebieten des Bank- und Kapitalmarktrechtes besteht seit mehreren Jahren eine intensive Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Thomas J. Freymark. Aus dieser Zusammenarbeit entstand das Konzept der weiteren Spezialisierung und die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von Rechtsanwälten, die innerhalb der bestehenden Rechtsanwaltskanzlei Horn spezielle Rechtsgebiete, wie das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Immobilienrecht u.a. intensiv und fachlich spezialisiert bearbeiten.

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