Norbert Horn
Thomas J. Freymark
Sabine Odenwald
Faye Tontsch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Horn wurde 1953 in Frankfurt am Main
geboren.
Nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums in Frankfurt folgte
das Studium der Rechtswissenschaften mit anschließendem
Referendariat in Frankfurt, Marburg und Gießen.
Seit 1980 ist er als Rechtsanwalt in Pforzheim tätig, seit 1983
selbstständig mit eigener Kanzlei.
Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit lagen zunächst im allgemeinen
Zivilrecht, insbesondere im Schadensersatzrecht.
Im Verlaufe seiner Tätigkeit erfolgte eine weitere Spezialisierung
in Richtung Immobilien- und Kapitalanlagerecht sowie
Produkthaftungsrecht.
Weitere Schwerpunkte sind die Beratung im Bereich des
Gesellschaftsrechtes, der CE-Kennzeichnung, Produkthaftung,
Arbeitssicherheit, der Sanierung und der Vertragsgestaltung.
Auf den Rechtsgebieten des Bank- und Kapitalmarktrechtes besteht
seit mehreren Jahren eine intensive Zusammenarbeit mit Herrn
Rechtsanwalt Thomas J. Freymark.
Aus dieser Zusammenarbeit entstand das Konzept der weiteren
Spezialisierung und die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von
Rechtsanwälten, die innerhalb der bestehenden
Rechtsanwaltskanzlei Horn spezielle Rechtsgebiete, wie das Bank-
und Kapitalmarktrecht, das Immobilienrecht u.a. intensiv und
fachlich spezialisiert bearbeiten.
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ARGEkap Rechtsanwälte
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