
Die ARGEkap Rechtsanwälte sind eine bundesweit tätige,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei und betreuen Mandanten in
vielen Bereichen des allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrechts,
insbesondere im Bank- und Kapitalanlagerecht.
Unsere Dienstleistung erbringen wir in enger Abstimmung mit unserem
Mandanten und ausschließlich im Sinne seiner Interessen. Für unsere
Mandanten entwickeln wir individuelle Strategien und
maßgeschneiderte Lösungen, ausgerichtet auf die Verbesserung ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Dabei stellen wir hohe
Ansprüche an die Qualität und Effizienz unserer Arbeit. Die
persönliche Beratung ist uns wichtig, ebenso wie eine auf Vertrauen,
Offenheit und Verständnis gegründete Zusammenarbeit.
Unser Erfolg basiert im Wesentlichen auf unserer Spezialisierung
und unserer Arbeit im Team. Im Team erarbeiten wir eine grundsätzliche Analyse
der Sachverhalte und entwickeln zukunftsweisende
rechtliche Lösungsansätze. Die Mandatsbetreuung in einem Verbund aus
qualifizierten Rechtsanwälten bietet die Gewähr einer Bearbeitung
auf hohem fachlichem Niveau zum Vorteil des Mandanten.
Kernbereich ist das Bank- und Kapitalanlagerecht
Kernbereich der Tätigkeit der ARGEkap Rechtsanwälte ist das Bank- und Kapitalanlagerecht sowie das Immobilienrecht.
Die ARGEkap Rechtsanwälte gewährleisten eine hohe Kompetenz im
Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts. Durch unsere langjährige
Erfahrung haben wir fundierte Kenntnisse der Kapitalmärkte und ihrer
Gesetzmäßigkeiten erworben. Wir vertreten geschädigte private und
institutionelle Kapitalanleger bei der Durchsetzung ihrer
berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber Kreditinstituten,
Anlagevermittlern, Beratern und anderen Finanzdienstleistern.
Am häufigsten geht es auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechtes um die
Prüfung und Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen wegen:
- fehlerhafter Anlageberatung (insbesondere Zertifikate),
- Ansprüche aus fehlerhafter Vermögensverwaltung,
- fehlerhafter Ausführung von Weisungen durch den Kommissionär,
- Ausführung von Wertpapiergeschäften ohne ausreichende Risikoaufklärung
- fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen),
- Ansprüche aus
kreditfinanzierten Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen
und Medienfonds und anderen geschlossenen Fonds,
- Ansprüche aus atypisch stillen Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen
Die Zahl der geschädigten Kapitalanleger in Deutschland vergrößert
sich jedes Jahr.
Durch die Finanzkrise wird vielen Anlegern erst bewusst, dass sie
falsch beraten wurden und ihnen der Kauf riskanter Wertpapiere von der Bank
oder durch Anlagevermittler empfohlen wurde.
Kreditinstitute und Finanzdienstleister verkaufen und vermitteln in
vielen Fällen komplizierte und spekulative Anlageprodukte an ihre
Kunden, ohne diese über die damit verbundenen Risiken verständlich
aufzuklären. Die Beratung der Finanzbranche orientiert sich oft
nicht am Anlagebedürfnis des Kunden, sondern am Verkaufs- und
Provisionsinteresse des Finanzdienstleisters.
Die ARGEkap Rechtsanwälte unterstützen betroffene Anleger bei der
Verfolgung ihrer Ansprüche gegen Verkäufer und Vermittler solcher
Kapitalanlagen.