ARGEkap  Rechtsanwälte

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Wir über uns

Die ARGEkap Rechtsanwälte sind eine bundesweit tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei und betreuen Mandanten in vielen Bereichen des allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrechts, insbesondere im Bank- und Kapitalanlagerecht.

Unsere Dienstleistung erbringen wir in enger Abstimmung mit unserem Mandanten und ausschließlich im Sinne seiner Interessen. Für unsere Mandanten entwickeln wir individuelle Strategien und maßgeschneiderte Lösungen, ausgerichtet auf die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Dabei stellen wir hohe Ansprüche an die Qualität und Effizienz unserer Arbeit. Die persönliche Beratung ist uns wichtig, ebenso wie eine auf Vertrauen, Offenheit und Verständnis gegründete Zusammenarbeit.

Unser Erfolg basiert im Wesentlichen auf unserer Spezialisierung und unserer Arbeit im Team. Im Team erarbeiten wir eine grundsätzliche Analyse der Sachverhalte und entwickeln zukunftsweisende rechtliche Lösungsansätze. Die Mandatsbetreuung in einem Verbund aus qualifizierten Rechtsanwälten bietet die Gewähr einer Bearbeitung auf hohem fachlichem Niveau zum Vorteil des Mandanten.


Kernbereich ist das Bank- und Kapitalanlagerecht

Kernbereich der Tätigkeit der ARGEkap Rechtsanwälte ist das Bank- und Kapitalanlagerecht sowie das Immobilienrecht.

Die ARGEkap Rechtsanwälte gewährleisten eine hohe Kompetenz im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts. Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir fundierte Kenntnisse der Kapitalmärkte und ihrer Gesetzmäßigkeiten erworben. Wir vertreten geschädigte private und institutionelle Kapitalanleger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber Kreditinstituten, Anlagevermittlern, Beratern und anderen Finanzdienstleistern.


Am häufigsten geht es auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechtes um die Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen:

- fehlerhafter Anlageberatung (insbesondere Zertifikate),

- Ansprüche aus fehlerhafter Vermögensverwaltung,

- fehlerhafter Ausführung von Weisungen durch den Kommissionär,

- Ausführung von Wertpapiergeschäften ohne ausreichende Risikoaufklärung

- fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen),

- Ansprüche aus kreditfinanzierten Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen
und Medienfonds und anderen geschlossenen Fonds,

- Ansprüche aus atypisch stillen Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen

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Die Zahl der geschädigten Kapitalanleger in Deutschland vergrößert sich jedes Jahr.

Durch die Finanzkrise wird vielen Anlegern erst bewusst, dass sie falsch beraten wurden und ihnen der Kauf riskanter Wertpapiere von der Bank oder durch Anlagevermittler empfohlen wurde.

Kreditinstitute und Finanzdienstleister verkaufen und vermitteln in vielen Fällen komplizierte und spekulative Anlageprodukte an ihre Kunden, ohne diese über die damit verbundenen Risiken verständlich aufzuklären. Die Beratung der Finanzbranche orientiert sich oft nicht am Anlagebedürfnis des Kunden, sondern am Verkaufs- und Provisionsinteresse des Finanzdienstleisters.


Die ARGEkap Rechtsanwälte unterstützen betroffene Anleger bei der Verfolgung ihrer Ansprüche gegen Verkäufer und Vermittler solcher Kapitalanlagen.