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Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht


Zertifikate

COBOLD-Anleihe, Maxirend Tracker, Basiswert, Referenzwert, DivDax, Kapitalmarktfloater, Cap, etc…

Sie haben, wenn Sie ein Zertifikat erworben haben, den einen oder anderen dieser oder ähnlicher Begriffe schon gehört. Verstanden haben Sie diese Begriffe bestenfalls nur teilweise.

Was sind Zertifikate? Nach der Definition handelt es sich um eine Schuldverschreibung mit den unterschiedlichsten Spielarten. Wir wählen bewusst das Wort „Spiel“, weil die meisten Zertifikate nichts anderes als eine Wette darstellen. Der Anleger geht mit dem Emittenten (das ist der Aussteller des Zertifikates) eine Wette über bestimmte Marktentwicklungen ein. Wenn diese eintreten, dann erhält der Anleger bestimmte Bonuszahlungen und/oder Wertsteigerungen, die jedoch in aller Regel nicht identisch sind mit der Wertentwicklung des Wertes oder der Werte, die der „Wette“ zu Grunde gelegt werden.

Mit dem Zertifikat hat der Anleger jedoch keine Sicherheit und auch keine Anlage in den entsprechenden Referenzwert erhalten, sondern eine hochriskante Geldanlage mit der Möglichkeit des erheblichen Wertverlustes bis hin zum Totalverlust (z.B. COBOLD-Anleihen mit Referenzwert Lehmann Brothers).

Nehmen wir als Beispiel die häufig verkauften COBOLD-PLUS-Anleihen. Diese über die Volksbanken vertriebenen Zertifikate wurden von der Dachorganisation der Volks- und Raiffeisenbanken – der DZ-Bank – als Emittentin aufgelegt. Bei dieser COBOLD-Anleihe handelt es sich um ein Zertifikat mit fünf amerikanischen Großbanken als Referenzwerte. Unter diesen Banken befindet sich auch Lehmann Brothers, die letztes Jahr in Insolvenz gegangen ist, bei der somit – wie die Anbieter sich für Anleger oftmals unverständlich ausdrücken – ein sogenanntes „Kreditereignis“ eingetreten ist. Die Folge für die Anleger ist fatal – sie bekommen nichts mehr zurück, das gesamte Geld ist verloren. Tatsächlich hat die Bank das Geld noch, da die Benennung eines Referenzwertes nicht bedeutet, dass die Emittentin auch in dieses Referenzunternehmen investiert hat. Die Emittentin hat heute noch den Anlagebetrag und ist der Auffassung, dass sie diesen nicht zurück zahlen muss, weil ein Referenzunternehmen, in das die Emittentin die Anleihe – also Ihr Geld – nicht unbedingt investiert hat, Pleite gegangen ist.

Wir meinen, das kann so nicht bleiben.

Zitat aus Spiegel (27/2009):
"Sein eigenes Geld, sagte Hilmar Kopper, habe er selbstverständlich solide angelegt. „Etwas Aktien, ein paar Fonds, festverzinsliche Wertpapiere – und kein einziges Zertifikat“
(Hilmar Kopper, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank)

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