Sollten
Sie aufgrund einer Scheidung, eines Arbeitsplatzwechsels oder
sonstiger Umstände gezwungen sein, Ihr Darlehen mit einer
befristeten Zinsfestschreibung zur Finanzierung Ihrer Immobilie vor
Ablauf der Zinsbindungsfrist vollständig abzulösen, so wird Ihre
Bank Ihnen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, um
den ihr entstehenden „Zinsschaden“ auszugleichen. Der von den Banken
geforderte Betrag beträgt dabei meist mehrere Tausend Euro.
Aufgrund formeller Mängel des Darlehensvertrages besteht im
rechtlichen Sinne häufig kein wirksamer Darlehensvertrag zwischen
der Bank und dem Darlehensnehmer. Dies hat rechtlich zur Folge, dass
die Bank im Falle der vorzeitigen Ablösung des Darlehens keine
Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.
Gerne prüfen wir für Sie, ob die Bank in Ihrem konkreten Fall
überhaupt einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat.
Kosten / Erstberatung [
mehr ... ]