ARGEkap  Rechtsanwälte

Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht


Vorfälligkeitsentschädigung

Sollten Sie aufgrund einer Scheidung, eines Arbeitsplatzwechsels oder sonstiger Umstände gezwungen sein, Ihr Darlehen mit einer befristeten Zinsfestschreibung zur Finanzierung Ihrer Immobilie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vollständig abzulösen, so wird Ihre Bank Ihnen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, um den ihr entstehenden „Zinsschaden“ auszugleichen. Der von den Banken geforderte Betrag beträgt dabei meist mehrere Tausend Euro.

Aufgrund formeller Mängel des Darlehensvertrages besteht im rechtlichen Sinne häufig kein wirksamer Darlehensvertrag zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer. Dies hat rechtlich zur Folge, dass die Bank im Falle der vorzeitigen Ablösung des Darlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.

Gerne prüfen wir für Sie, ob die Bank in Ihrem konkreten Fall überhaupt einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat.

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