ARGEkap  Rechtsanwälte

Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht


Zins - Swap

CCS, CMS Ladder Swaps, Payer Swaps, etc.

Privatleute und Mittelständler als Opfer von Swaps

Erfahrungsbericht aus unserer Praxis

Banken haben im großen Stil Zins-Swap-Geschäfte mit Mittelständlern, Kommunen und auch mit Privatleuten abgeschlossen. Es handelt sich dabei stets um Wetten die die Banken nicht mit dem Kunden, sondern tatsächlich gegen ihre Kunden abschließen. Dabei fließen bei diesen Wett-Geschäften tatsächlich keine Gelder mit Ausnahme der vereinbarten unterschiedlichen Zinszahlungen. Die diesen Zahlungen zu Grunde liegenden Berechnungsgrößen, sind niemals tatsächlich gezahlt worden oder aber in irgendeiner Form physisch vorhanden.

Während der Vertragslaufzeit muss der Kunde oftmals schon laufende Zinsen zahlen, extrem wird es am Ende der Laufzeit, wenn die unterschiedlichen Berechnungsgrößen tatsächlich vom Kunden mit oftmals exorbitant hohen Beträgen ausgeglichen werden müssen. Für viele wird es dann existenziell, da sie die Zahlungspflichten nach den abgeschlossenen Verträgen nicht erfüllen können.

In diesem Geschäft mitgemischt haben nahezu alle deutschen Großbanken, wie unter anderem die Deutsche Bank, die UniCredit (zuvor HypoVereinsbank), die DZ-Bank, die ihr weitreichendes Vertriebsnetz der örtlichen Volksbanken nutzen konnte.

In Anbetracht der jüngeren BGH-Rechtsprechung ist bei Banken zwar eine höhere Vergleichsbereitschaft zu sehen, aber was heißt das. Wenn zum Beispiel mit einem Kunden, gegen den eine (angebliche) Forderung aus Swap-Geschäften in Höhe von EUR 1,7 Mio. besteht, ein Vergleich über zum Beispiel EUR 500.000,00 abgeschlossen wird, dann ist das zwar ein erheblicher „Nachlass“, der Kunde muss aber gleichwohl eine astronomische Summe aufbringen, obwohl er zu keinem Zeitpunkt selbst Gelder erhalten hatte, mit denen er arbeiten konnte. So werden auch in einem Vergleich von den Banken quasi aus dem Nichts (aus Sicht des Kunden gesehen) extrem hohe Beträge vereinnahmt.

In den Vergleichen achten Banken oft darauf, dass diese Vergleiche nicht bekannt werden, sie lassen sich ihre Vergleichsbereitschaft oftmals mit einer Verschwiegenheitsklausel abkaufen, die Vertragsstrafen von EUR 10.000,00 bis teilweise in den sechsstelligen Bereich für jeden einzelnen Fall des Verstoßes vorsehen.

In Fällen in denen sich Swap-Geschäfte positiv für den Kunden entwickeln, gehen Banken entweder durch vorzeitige Kündigung aus dem Vertrag und/oder durch Empfehlung an den Kunden dieses Geschäft durch ein anderes vermeintlich profitableres Geschäft zu ersetzen.

Erfahrungsbericht aus unserer Beratungspraxis

Wir haben folgenden Fall bearbeitet, in dem der Kunde einen Swap mit der Bank abgeschlossen hatte mit einer Laufzeit von 5 Jahren, und bei dem das Vorgehen der Bank zu Lasten ihres Kunden drastisch deutlich wird.

1. Schritt:
Die Bank schließt mit dem Kunden einen Swap mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab. Nach 3 ½ Jahren stellte die Bank fest, dass sich der Swap sehr positiv zu Gunsten des Kunden entwickelte, und zwar zu diesem Zeitpunkt mit einem Plus von ca. EUR 70.000,00. Für die Bank war immer noch ein Plus vorhanden, weil die Bank einen sogenannten negativen Marktwert von EUR 87.000,00 eingeplant hatte, was sie dem Kunden jedoch zu keinem Zeitpunkt mit geteilt hatte. Es kam also ein Anruf von der Bank an den Kunden, dass der Swap im Minus sei und dass es sinnvoll sei, den Swap zu beenden und durch einen anderen zu ersetzen (wörtlich „der Swap entwickelt sich nicht so wie wir erwartet haben“). Der Kunde, der seiner Bank vertraut und das Geschäft nicht wirklich versteht, stimmt zu.

2. Schritt:
Die Bank schließt mit dem Kunden einen anderen Swap ab mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Nach 5 Monaten (!) merkt die Bank, dass sie sich auch bei diesem Swap verkalkuliert hat und der Swap sich positiv für den Kunden entwickelt. Nach diesem kurzen Zeitraum mit einem Plus von EUR 35.500,-. Auch hier - es gilt das Gleiche wie zuvor – hat die Bank einen negativen Marktwert von ca. EUR 44.000,00 eingeplant, den sie dem Kunden nicht mitgeteilt hat, sodass rechnerisch sich der Saldo immer er noch zu Gunsten der Bank bewegte. Auch hier veranlasste die Bank den Kunden mit der gleichen Begründung den Swap zu beenden. Auch hier musste der Kunde den Negativ-Saldo ausgleichen.

3. Schritt:
Mit dem Kunden wurde ein weiterer Swap abgeschlossen wieder über eine Laufzeit von 5 Jahren, von dem derzeit rund 2 Jahre vorbei sind. Auch dieser Swap befindet sich wieder im Soll (Negativer Marktwert).