Die Gerichte urteilen in vielen Fällen für den Anleger, wenn diesem
die Kapitalanlage (seien es Wertpapiere, Medienfonds,
Immobilienfonds oder Immobilien) unmittelbar über seine Bank
vermittelt wurde. Die Bank muss bei ihrer Beratung den Anleger
vollständig über ihre eigenen Interessen an dem Verkauf aufklären.
In den meisten uns bekannten Fällen ist das nicht geschehen. Nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Anleger dann die
Möglichkeit von der Bank sein gesamtes eingesetztes Kapital zurück
zu erhalten.